Fragen & Antworten
Kosten
Die Honorarfrage wird beim Erstgespräch geklärt. Die Verrechnung kann auf folgende Arten erfolgen:
- gemäß Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) bzw. den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) der österreichischen Rechtsanwaltskammer
- Stundensatz (Höhe wird vorab vereinbart)
- Pauschalhonorar
Die Abrechnung mit einer Rechtschutzversicherung – bei Vorliegen einer Deckungszusage – ist direkt möglich.